Schulbesuch ab 12.04.21 nur mit negativem Selbsttest!

Nach den Osterferien starten wir – wie geplant – wieder im Szenario B, also am Montag, 12.4.21 mit Gruppe A.

ACHTUNG:
Neu ist aber nun, dass bei jedem Schulkind zweimal pro Woche ein SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest verpflichtend zu Hause vor Schulbeginn durchgeführt werden muss, bevor es am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen darf.

Die Erziehungsberechtigten müssen dazu
auf der Rückseite der Test-Verpackung mit Datum bescheinigen, dass der Test negativ war,
– den Teststreifen in der Verpackung in die Schule mitgeben (er wird in der Schule entsorgt!)
– im Falle eines positiven Ergebnisses einen Arzt und die Schule benachrichtigen und das Kind zu Hause behalten.

Der aktuelle Test-Nachweis wird am Eingang vor dem Betreten der Schule kontrolliert.
Kann Ihr Kind diesen Nachweis nicht vorlegen, darf es nicht am Präsenzunterricht oder an der Notbetreuung teilnehmen und muss wieder nach Hause gehen!

Damit alle Kinder gleich nach den Ferien am Montag-/Dienstagmorgen zu Hause einen Test durchführen und dann somit gleich am Montag (12.4.) am Unterricht teilnehmen können, holen Sie sich bitte am Samstag, 10.4.21 zwischen 10 und 13 Uhr in der Schule ein Testpaket ab und füllen ggf. auch gleich die Elterninformation „Selbsttestung zu Hause“ aus.
Unsere Schule ist dann am Nebeneingang geöffnet und wir geben Ihnen die Testkits zum Selbsttest für Ihre Kinder aus.

Alle Kinder erhalten dann in der Schule immer donnerstags bzw. freitags jeweils 2 Testpackungen für die folgende Woche.

Die A/B-Gruppen der Klassen testen sich bitte an den Unterrichtstagen (Mo/Mi bzw. Di/Do) und die Kinder, die montags in der Notbetreuung sind, bitte am Montagmorgen und am Donnerstag vor dem Unterricht. Weitere Informationen finden Sie auf dem Blatt „Selbsttests zu Hause“.

Eine Testpflicht zu Hause führt aus rechtlichen Gründen dazu, dass auch die Präsenzpflicht wieder aufgehoben werden muss. Das bedeutet, Sie können Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden, wenn Sie das wünschen. Einen Antrag dazu und weitere Mitteilungen aus dem Kultusministerium finden Sie hier: