Kooperationsvertrag

Stand 02/2017

Konzept und Vertrag zur Kooperation zwischen Kinderhaus Rohrsen/Hilligsfeld und Grundschule Hameln-Rohrsen

1. Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen

1.1      „Die Arbeit in der Grundschule“ RdErl. d. MK vom 01.08.2012:
  1. Zusammenarbeit von Grundschulen und Tageseinrichtungen für Kinder

3.1      Bei der Gestaltung des Übergangs in die Schule arbeitet die Grundschule eng mit der Familie und der betreffenden Tageseinrichtung für Kinder zusammen und trägt zu einem erfolgreichen Schulanfang bei.

3.2      Anknüpfend an den Erziehungs- und Bildungsauftrag des Elementarbereichs der Tageseinrichtungen für Kinder sichert die Grundschule in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und sozialpädagogischen Fachkräften in Tageseinrichtungen für Kinder die Kontinuität der Arbeit zwischen dem Elementar- und dem Primarbereich. Diese Zusammenarbeit umfasst

  • unter der Voraussetzung der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, den Austausch über besondere Stärken und Bedarfe und die Entwicklung eines Kindes sowie die Rahmenbedingungen seines Aufwachsens zum Zeitpunkt des Übergangs,
  • die Planung und Durchführung von abgestimmten oder gemeinsam durchgeführten Fördermaßnahmen im letzten Jahr vor der Einschulung (Brückenjahr) und der Schuleingangsphase,
  • die Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen, Projekten und Besuchen sowie gegenseitigen Hospitationen,
  • gegenseitige Informationen und Verständigung über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche.

3.3      Die Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtung für Kinder und Grundschule erfolgt im Einvernehmen mit dem Träger der Einrichtung.

3.4      In die Veranstaltungen der Schule zu Fragen des Schuleintritts werden auch die Erziehungsberechtigten einbezogen, deren Kinder keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen.

1.2      Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Niedersachsen vom 7.02.2002
  • 3 Abs. 5: „Die Tageseinrichtung soll mit solchen Einrichtungen ihres Einzugsbereiches, insbesondere mit den Grundschulen, zusammenarbeiten, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Tageseinrichtung   steht.
1.3      Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich    niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.01.2005:
  1. Zusammenarbeit von Tageseinrichtung und Grundschule

Kindergarten und Grundschule stehen im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung in der Pflicht, eng miteinander zu kooperieren. Die Kooperation muss von allen Beteiligten gewollt und bejaht werden. Sie muss als konkurrenzfreier Prozess „auf gleicher Augenhöhe“ gestaltet,  kontinuierlich reflektiert und weiter entwickelt werden und schließt die Gestaltung des Übergangs ein.

2. Grundlagen der Kooperation

2.1      Gemeinsame pädagogische Grundlagen
  • Förderung der Persönlichkeit des Kindes
  • Förderung der Lernentwicklung des Kindes
  • Motivation zum selbstständigen, ganzheitlichen und kreativen Lernen
  • Entwicklung und Förderung sozialen Verhaltens
2.2      Voraussetzungen für die Kooperation
  • gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung der unterschiedlichen Ausbildung und Kompetenzen
  • Abklärung der gegenseitigen Erwartungen
  • Abstimmung der pädagogischen Grundlagen, Erziehungsstile und Ziele der Institutionen
  • Treffen von Vereinbarungen mit dem Ziel, Arbeitsweisen und Auftrag der anderen Institution kennen zu lernen
  • gemeinsame Grundsätze und konkrete Formen der Kooperation entwickeln und verbindlich festlegen, um den Kindern den Übergang von der KiTa in die Grundschule zu erleichtern.
2.3      Formen der Kooperation
  • Regelmäßiger Austausch über die pädagogischen Konzepte
  • Absprachen und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
    • Elternabende mit pädagogischen Inhalten
    • Gemeinsame Informationselternabende
    • Gegenseitiger Besuch bei Festen
  • Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen
  • Wechselseitige Teilnahme an Veranstaltungen
  • Gegenseitige Hospitationen
  • Einbeziehung der Eltern
  • Benennung eines/einer Kooperationsbeauftragten
  • Jedes 2. Jahr: Verabschiedung und Evaluation einer Kooperationsvereinbarung
  • Erstellen eines Kooperationskalenders

3. Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule Hameln-Rohrsen und dem Kinderhaus Rohrsen/Hilligsfeld

3.1      Allgemeines

Die pädagogischen Übereinstimmungen im Rahmen der Erziehungskonzepte unserer Institutionen sind Voraussetzung für unsere intensive Kooperation.
Unsere Zusammenarbeit sehen wir als gemeinsame Aufgabe beim Übergang der Kinder vom Kinderhaus in die Grundschule, der eine wichtige Etappe in der Entwicklung des Kindes darstellt.
Es ist unser gemeinsames Ziel, die Kinder und ihre Eltern professionell beim   Übergang in die Grundschule zu begleiten und ihnen einen harmonischen Schulanfang und einen guten Einstieg in ihr Schulleben zu ermöglichen.
Wir wollen den Übergang zwischen Elementarbereich und Grundschule erleichtern, um die im Elementarbereich einsetzenden individuellen Lernprozesse der Kinder kontinuierlich fortzusetzen. Dazu ist im Kinderhaus Rohrsen/ Hilligsfeld eine Gruppe für die zukünftigen Schulanfänger eingerichtet: die „Mittwochsgruppe“. –

Unsere Zusammenarbeit soll ein besseres Verständnis für die jeweils andere   Bildungsinstitution fördern und so neue Sichtweisen und gemeinsame pädagogische Handlungskonzepte ermöglichen.
Unsere enge Kooperation beruht auf gemeinsamen pädagogischen Schwerpunkten und regelmäßigen Absprachen beider Teams.
Wir wollen die Persönlichkeit jedes Kindes stärken, es in seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit unterstützen und es dazu befähigen, tragfähige soziale Beziehungen zu entwickeln und beständig auszubauen.
Im Elementarbereich werden wertvolle Bildungsinhalte vermittelt, die in der Grundschule vertieft und erweitert werden, damit sich die uns anvertrauten Kinder zu selbstbewussten, selbstständigen und lernfreudigen Menschen weiter entwickeln können.

Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns die Integration und Förderung von  Kindern, die aus dem sozial schwierigen Umfeld „Kuckuck“ in unsere Einrichtungen kommen. Beide Institutionen halten ein erweitertes Bildungsangebot  für die Familien des Einzugsgebietes „Kuckuck“ und die Förderung lebensnaher Kompetenzen für unbedingt notwendig.
Aus dieser Situation heraus haben das Kinderhaus und die Grundschule mit Unterstützung und in Kooperation mit weiteren Partnern das Projekt „Zum Kuckuck mit den Kindern“ initiiert, ein soziales Projekt zur Integration und Prävention im Wohnumfeld Kuckuck, Hameln/Rohrsen. Das Konzept zu diesem Projekt ist in der Grundschule und dem Kinderhaus einzusehen.

3.2      Kooperationsvereinbarung für die Bildungsjahre 2017-19

Das Kinderhaus Rohrsen/Hilligsfeld und die Grundschule Hameln-Rohrsen    verpflichten sich, auf der Grundlage nachfolgender Gesetze zu einer intensiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

  • Runderlass der Ministerkonferenz „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 01.08.2012
  • Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Niedersachsen vom 07.02.2002
  • Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.01.2005

3.2.1   Konzeptionelle Arbeit

Wir verpflichten uns dazu, uns regelmäßig über unsere pädagogischen Konzeptionen auszutauschen und evtl. Verbesserungen gemeinsam zu formulieren und einzubringen.

3.2.2   Zusammenarbeit auf Leitungsebene

Die Leitungen der beiden Bildungseinrichtungen verpflichten sich zu einem regelmäßigen monatlichen informellen und fachlichen Austausch. Sie sind in Absprache mit den Kooperationsbeauftragten und den Teams dafür verantwortlich, die Kooperationsvereinbarung und alle Konzepte, die die Zusammenarbeit genau beschreiben, regelmäßig zu aktualisieren und fortzuschreiben.
Sie stellen, stellvertretend für die Kollegien, eine angemessene Repräsentation beider Institutionen in der Öffentlichkeit sicher und pflegen den Kontakt zu anderen öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, den Ortsräten und den Medien.
Ziel dieser Öffentlichkeitsarbeit ist es, das gemeinsame Interesse an einer guten persönlichen Entwicklung der Kinder unseres Einzugsbereiches zu bekunden und   beispielhaft darzustellen.

Die Leitungen beider Einrichtungen arbeiten mit unterstützenden Institutionen, Vereinen und Einrichtungen zusammen, um die Bildungschancen und das Wohnumfeld der Kinder des Einzugsgebietes zu verbessern. Dazu werden nach Möglichkeit verbindliche Kooperationen eingegangen, die zu einer gemeinsamen Zielsetzung führen und den gegenseitigen Austausch und die Nachhaltigkeit der Projekte fördern.

3.2.3   Kooperation beider Teams
  1. Beide Teams treffen sich beinmal im Jahr zum gegenseitigen Austausch im Haus des jeweils anderen Kooperationspartners.
    Sie nutzen dabei die Gelegenheit, sich über den spezifischen Arbeitsauftrag    des Partners und die pädagogischen Schwerpunkte zu informieren.
    Unser Ziel ist es, die teamübergreifende Dialogfähigkeit zu erweitern.
  2. Im April/Mai jedes Jahres findet die Schulanmeldung für die zukünftigen Schulkinder statt. Einige Wochen vor dieser Anmeldung wird die Sprachstandsfeststellung im Kinderhaus von einer Lehrerin (ggf. gemeinsam mit einer Erzieherin/ einem Erzieher) durchgeführt. Dazu benennen die ErzieherInnen im Voraus auffällige Kinder mit Sprachdefiziten, bei denen sie eine besondere Förderung für notwendig halten.
    Im Anschluss an die Überprüfung findet mit den jeweiligen Gruppenkräften ein Austausch über die festgestellten Ergebnisse statt.
    Auf Grund dieser Ergebnisse wird festgelegt, ob das betreffende Kind an der schulischen Sprachförderung vor der Einschulung teilnehmen soll.
    Falls bei einzelnen Kindern bereits in dieser kurzen Überprüfung sprachliche Defizite aufgefallen sind, wird ein ausführlicher Sprachtest durchgeführt, bzw. weitere Fördermaßnahmen eingeleitet.
    Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten findet ein Austausch über die Ergebnisse des Verfahrens, die eingeleiteten Unterstützungsmaßnahmen und den persönlichen Entwicklungsstand der Kinder statt.
    Der verpflichtende Sprachförderunterricht im Jahr vor der Einschulung wird nach Möglichkeit im Kinderhaus erteilt, damit die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. „Hauskinder“ werden dazu von den Erziehungsberechtigten zu den festgelegten Zeiten in das Kinderhaus gebracht und müssen regelmäßig am vorschulischen Sprachförderunterricht teilnehmen. Die Kinder, die im Bereich Kuckuck/ Rohrser Warte wohnen, und keinen Platz im Kindergarten erhalten haben, werden im „Kuckucksnest“ von einer Lehrkraft gefördert.
  3. Falls die Lehrer der zukünftigen 1. Klassen rechtzeitig feststehen, hospitieren sie in den Gruppen des Kinderhauses, um den dortigen Tagesablauf und die Arbeitsweise aus eigener Anschauung zu erfahren. Sie werden dafür vom Unterricht freigestellt.
  1. Um die Nachhaltigkeit der im Kinderhaus getroffenen Empfehlungen überprüfen zu können, werden die Erzieher/innen zu pädagogischen Konferenzen im 1. Schuljahr eingeladen.
  1. Eine Erzieherin und eine Lehrerin führen den „Schulbesuchstag“ für die zukünftigen Schulanfänger gemeinsam durch. Dabei erteilt die Lehrkraft den „Unterricht“ und die Erzieherin beobachtet das Verhalten der Kinder. Anschließend findet eine gemeinsame Auswertung der Arbeitsergebnisse und der Beobachtungen statt, in der gemeinsam Aussagen zur möglichen Schulfähigkeit festgelegt werden.
  1. Falls bei der Einschulung zwei 1. Klassen gebildet werden können, helfen die Erzieher/innen des Kinderhauses beratend bei der Klassenzusammensetzung.
  1. Im Rahmen des regelmäßigen Besuchs der Mittwochsgruppe in der Schule und des Vorlesetages im Kinderhaus (s. 3.2.4.4) ist eine regelmäßige Hospitation in der Partnerinstitution gegeben. Darüber hinaus besteht für alle Lehrpersonen jederzeit die Möglichkeit zur gegenseitigen Hospitation.
  1. Die Lehrpersonen informieren sich gegenseitig über geeignete Fort-bildungen und verabreden eine mögliche gemeinsame Teilnahme von Vertretern beider Institutionen.
  1. Ein gegenseitiger Austausch von Fachliteratur und methodisch-didaktischem Material ist jederzeit möglich.
  1. In den Bibliotheken beider Häuser können Lehrpersonen kostenlos Bücher entleihen.
  1. Die Anschaffungen von Materialien für den Anfangsunterricht und die Arbeit in der Mittwochsgruppe werden miteinander koordiniert.
  1. Die Turnhalle der Grundschule wird an einigen Tagen nach Absprache in der 1./2. Unterrichtsstunde vom Kinderhaus genutzt. Im Stundenplan werden diese Zeiten fest eingeplant und bei der Planung berücksichtigt.
3.2.4   Gemeinsame Angebote für Kinderhauskinder und Grundschüler
  1. Beide Institutionen laden sich gegenseitig zu besonderen Angeboten (Theateraufführungen, Festen, Autorenlesungen, Präsentationen …) ein.
  1. Jeweils mittwochs führen die Erzieherinnen mit den „Mittwochskindern“ (zukünftige Schulanfänger) schulvorbereitende Aktionen im Kinderhaus oder in der Grundschule durch. Einmal monatlich besucht die „Mittwochsgruppe“ in Kleingruppen den Unterricht der Rohrser Grundschule in unterschiedlichen Klassen und erleben eine Unterrichtsstunde mit. Die Lehrkräfte sollen die Unterrichtsinhalte wie gewohnt durchführen, können aber auch besondere Aufgaben für die Kinderhauskinder planen und anbieten.
  1. Die „Hauskinder“, d.h. Kinder aus unserem Einzugsgebiet, die keine oder eine andere Kindertagesstätte besuchen, werden vom Kinderhaus zu dem regelmäßigen Besuch der „Mittwochsgruppe“ eingeladen. Die Teilnahme ist kostenfrei und kann vormittags freiwillig in Anspruch genommen werden, um die zukünftigen Mitschüler und die spätere Grundschule schon frühzeitig kennen zu lernen; dann sollte ein Besuch aber kontinuierlich erfolgen.
  1. Zum Ende des 1. Schuljahres besuchen die Kinder der 1. Klassen ihre ehemaligen Gruppen im Kinderhaus und lesen den Kindern dort etwas vor.
  1. Im Kinderhaus wird im letzten Halbjahr vor der Einschulung ein Übergabebogen erstellt und an die Schule zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung und zur Ermittlung der Schulfähigkeit weitergegeben.
  1.   Die Möglichkeit der Beteiligung an den Projekten in der Partnereinrichtung ist gegeben. Die Mittwochskinder nehmen situationsabhängig an Schulprojekten teil.
  1. Jedes Schulkind der Grundschule hat die Möglichkeit, in den Ferien das Kinderhaus zu besuchen und den Kindern aus mitgebrachten oder in den Gruppen vorhandenen Büchern vorzulesen. Vorher sollte aber eine Anmeldung bzw. eine telefonische Absprache mit den Gruppenkräften stattfinden. Die Lehrkräfte der Grundschule weisen die Grundschüler auf dieses Angebot hin.
  1. Die transportablen Bühnenteile wurden aus den Budgets beider Einrichtungen finanziert und können bei Bedarf nach vorheriger Absprache von beiden Einrichtungen genutzt werden. Lagerort ist die Turnhalle der Grundschule.
3.2.5   Kooperation hinsichtlich der Elternarbeit
  1. Im ersten Schulhalbjahr werden die Eltern der Vorschulkinder im Rahmen eines Gesamtelternabends des Kinderhauses über die Arbeit in der „Mittwochsgruppe“ informiert. Die Schulleitung nimmt daran teil und gibt Informationen zum Thema „Schule und Schulfähigkeit“.
  1. Elternabende mit pädagogischen Themen werden als Kooperations-veranstaltungen in beiden Institutionen bekannt gemacht und gemeinsam durchgeführt.
    Die Wahl des Tagungsortes richtet sich nach der zu erwartenden  Teilnehmerzahl und nach dem jeweiligen Themenschwerpunkt.
  1. Bei Bedarf werden gemeinsam Beratungsgespräche für Eltern von Kinderhauskindern im Hinblick auf ihre künftige Schulfähigkeit geplant und durchgeführt.
  1. Eine Transparenz dieses Kooperationsmodells gegenüber den Eltern beider Institutionen wird sichergestellt. Dazu werden die ausliegende Projektmappe der Mittwochsgruppe im Kinderhaus und die Homepage der Grundschule genutzt.
3.2.6    Kooperation im gemeinsamen Projekt „Zum Kuckuck mit den Kindern“

Um die Kinder und deren Eltern direkter erreichen zu können, ihre Probleme  „vor Ort“ zu erkennen und bei der individuellen Entwicklung und Förderung der Kinder umfassender helfen zu können, haben die Grundschule Hameln-Rohrsen und das Kinderhaus Rohrsen/Hilligsfeld im Wohngebiet „Kuckuck“ eine Wohnung, das „Kuckucksnest“, eingerichtet.
In dieser Wohnung werden in Zusammenarbeit und Absprache mit mehreren  Projektpartnern verschiedene Angebote koordiniert.

Weitere Kooperationspartner sind:

– Verein „SAM – Sozial – Aktiv – Menschlich e.V.“

– Verein „Nachmittags- Club der Grundschule Rohrsen e.V.“

– IMPULS gGmbH Hameln

– Familienbüro Rohrsen/ FiZ Hameln

– Landkreis Hameln-Pyrmont

– Stadt Hameln

– Hamelner Tafel

– Paritätische Dienste Hameln, u.a.

Folgende Angebote finden derzeit statt:

– tägliche Hausaufgabenhilfe

– Sprachförderung für nichtdeutschsprachige Kinder

– kreative Angebote für Kinder im Nachmittagsbereich

– Deutschunterricht für Erwachsene

– Ferienbetreuung und -angebote für Kinder

– „Komm bolzen“ – ein Bewegungsangebot vom SC Schwalbe Tündern

– Kleiderkammer für Baby- und Kinderkleidung
Diese Angebote sind jederzeit veränder- und erweiterbar.

Diese Kooperationsvereinbarung wird alle zwei Jahre gemeinsam überarbeitet und ergänzt, sofern sich vorher keine Besonderheiten ergeben.

Wir verpflichten uns zur gewissenhaften Einhaltung der festgelegten Vereinbarungen.

Hameln-Rohrsen, den 01.02.2017

Vertragspartner:
Mechthild Kleine-Viotto (Kinderhaus Rohrsen/HIlligsfeld)
Birgit Albrecht (Grundschule Hameln-Rohrsen)

 

 

 

Grundschule Hameln-Rohrsen