{"id":2381,"date":"2018-12-21T11:28:51","date_gmt":"2018-12-21T10:28:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/?p=2381"},"modified":"2019-08-19T14:59:52","modified_gmt":"2019-08-19T12:59:52","slug":"vor-der-einschulung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/?p=2381","title":{"rendered":"Vor der Einschulung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hinweise aus dem Nieders\u00e4chs. Kultusministerium &#8211; August 2019<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule &#8211; Vorschulische Sprachf\u00f6rderung<\/h4>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/app-eu.readspeaker.com\/cgi-bin\/rsent?customerid=9214&amp;lang=DE&amp;readid=articleContent_149343&amp;url=https%3A%2F%2Fwww.mk.niedersachsen.de%2Fstartseite%2Fschule%2Funsere_schulen%2Fallgemein_bildende_schulen%2Fgrundschule%2Fvor_einschulung%2Fvor-der-schule-149343.html\">Vorlesen <\/a><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-image\"><figure class=\"alignleft\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/assets\/image\/736\/147427\" alt=\"\"\/><\/figure><\/div>\n\n\n\n<p>\n\n\nWenn Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre ganz eigenen \nErfahrungen, Interessen und F\u00e4higkeiten mit. Dar\u00fcber hinaus sind auch \ndie grundlegenden sozialen F\u00e4higkeiten wie Kompromissbereitschaft und \nKonsensf\u00e4higkeit, R\u00fccksichtnahme und Hilfsbereitschaft sowie \nZusammenarbeit und Fairness unterschiedlich stark ausgepr\u00e4gt. Hinzu \nkommt, dass die sprachlichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich sein \nk\u00f6nnen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Jedes Kind ist anders.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Jedes Kind hat seine eigenen Erfahrungen und Interessen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 F\u00e4higkeiten und Fertigkeiten sind unterschiedlich ausgepr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Grundschule sollen alle Kinder gemeinsam miteinander lernen<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bildungsauftrag der Schule ist im Nieders\u00e4chsischen Schulgesetz \nbeschrieben. Dieser Bildungsauftrag soll in der Grundschule auf \np\u00e4dagogisch angemessene Weise in einem f\u00fcr alle Kinder gemeinsamen \nBildungsgang erf\u00fcllt werden. Dabei ist die Grundschule als erste \nSchulform entscheidend f\u00fcr die weitere Lernentwicklung und das \nLernverhalten des Kindes. Es gilt also, behutsam und von den nat\u00fcrlichen\n Verhaltensweisen und Bed\u00fcrfnissen der Kinder ausgehend, die Freude am \nLernen zu erhalten und das Interesse an Neuem zu entwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie als Erziehungsberechtigte k\u00f6nnen dazu beitragen, die Freude Ihres\n Kindes am Lernen zu erhalten, indem Sie die neue Lebenssituation mit \nInteresse und Zuneigung begleiten. Reden Sie mit Ihrem Kind \u00fcber die \nSchule, wecken Sie seine Vorfreude und Neugierde auf das, was es dort \nNeues erfahren und lernen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Schulanmeldung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Etwa 15 Monate vor der Einschulung werden Sie zur Anmeldung in die  f\u00fcr Ihr Kind zust\u00e4ndige Grundschule eingeladen. Der Schultr\u00e4ger \u2013 das  ist die Stadt oder die Gemeinde \u2013 oder die Grundschule teilen Ihnen den  genauen Anmeldetermin rechtzeitig vorher mit. Im Rahmen der Anmeldung  werden u. a. auch die deutschen Sprachkenntnisse Ihres Kindes  festgestellt, sofern Ihr Kind im Jahr vor der Einschulung keine  Kindertagesst\u00e4tte besucht. In Kindertagesst\u00e4tten (Kitas) wird die  Sprachentwicklung aller Kinder von Anfang an begleitet und im Alltag  p\u00e4dagogisch gef\u00f6rdert. Im letzten Jahr vor der Einschulung wird diese  Sprachf\u00f6rderung noch einmal intensiviert. Die F\u00f6rderung wird von den  p\u00e4dagogischen Fachkr\u00e4ften der Kita durchgef\u00fchrt.<br><br>Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind <strong>schulpflichtig<\/strong>.  Auch j\u00fcngere Kinder k\u00f6nnen auf Antrag der Erziehungsberechtigten  eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche  Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten l\u00e4sst. Die Entscheidung \u00fcber  die Einschulung dieser so genannten <strong>\u201eKann-Kinder\u201c<\/strong> trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Neue Regelung<\/strong>: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in  der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die  M\u00f6glichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. <strong>Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben<\/strong>,  ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll.  In diesem Fall reicht eine schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Schule  aus.<br>Weitere Informationen k\u00f6nnen dem eingestellten PDF-Dokument entnommen werden:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/2019-07-Informationsblatt_Erziehungsberechtigte_Einschulungstermin_Stand_Juli_2019-1.pdf\">Informationsblatt_Erziehungsberechtigte_Einschulungstermin_Stand_Juli_2019<\/a><a href=\"https:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/2019-07-Informationsblatt_Erziehungsberechtigte_Einschulungstermin_Stand_Juli_2019-1.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p>Schulpflichtige Kinder k\u00f6nnen f\u00fcr ein Jahr zur\u00fcckgestellt werden,  wenn aufgrund ihres Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass sie nicht  erfolgreich im ersten Schuljahr der Grundschule oder einer F\u00f6rderschule  mitarbeiten k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen zum Besuch eines <strong>Schulkindergartens<\/strong>  verpflichtet werden, wenn es diese Einrichtung im Bereich des  Schultr\u00e4gers gibt. Die Entscheidung der Schulleiterin oder des  Schulleiters erfolgt nach Beratung mit den Erziehungsberechtigten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weitere wichtige Informationen vor der Einschulung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> <a href=\"https:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/startseite\/schule\/unsere_schulen\/allgemein_bildende_schulen\/grundschule\/vor_der_einschulung\/zusammenarbeit_kindergarten_und_grundschule\/\">Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><br><a href=\"https:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/startseite\/schule\/unsere_schulen\/allgemein_bildende_schulen\/grundschule\/vor_der_einschulung\/vorschulische_sprachforderung\/\">Vorschulische Sprachf\u00f6rderung<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/startseite\/aktuelles\/schulstart\/\">Schulstart<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hinweise aus dem Nieders\u00e4chs. Kultusministerium &#8211; August 2019 Zusammenarbeit Kindergarten und Grundschule &#8211; Vorschulische Sprachf\u00f6rderung Vorlesen Wenn Kinder in die Schule kommen, bringen sie ihre ganz eigenen Erfahrungen, Interessen und F\u00e4higkeiten mit. Dar\u00fcber hinaus sind auch die grundlegenden sozialen F\u00e4higkeiten wie Kompromissbereitschaft und Konsensf\u00e4higkeit, R\u00fccksichtnahme und Hilfsbereitschaft sowie Zusammenarbeit und Fairness unterschiedlich stark ausgepr\u00e4gt. 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