{"id":871,"date":"2016-01-12T11:19:57","date_gmt":"2016-01-12T10:19:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/?page_id=871"},"modified":"2016-01-12T11:19:57","modified_gmt":"2016-01-12T10:19:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gs-rohrsen.de\/wp\/?page_id=871","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h5>\u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsf\u00e4higkeit<\/h5>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Grundschule Hameln\u2013Rohrsen e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Hameln\u2013Rohrsen.<br \/>\n2. Der Verein ist beim Amtsgericht Hameln im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<h5>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h5>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung (AO). Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung an der Grundschule Hameln\u2013Rohrsen der<br \/>\nStadt Hameln in Hameln\u2013Rohrsen.<br \/>\nDer Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anschaffung von Ausstattungs- und Lernmaterialien, die den Unterricht optimieren, sowie die Unterst\u00fctzung einer Schulb\u00fccherei<br \/>\nund Schulveranstaltungen f\u00fcr alle Sch\u00fcler der Grundschule Hameln\u2013Rohrsen.<br \/>\n2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h5>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h5>\n<p>1. Mitglieder des Vereins sind nat\u00fcrliche Personen ab Vollj\u00e4hrigkeit.<br \/>\n2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserkl\u00e4rung und Zulassung durch den Vorstand.<br \/>\n3. Die Mitgliedschaft endet durch:<br \/>\na) K\u00fcndigung<br \/>\nb) Tod<br \/>\nc) Ausschluss<br \/>\n4. Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zu k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung wird zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, wirksam. F\u00fcr dieses Jahr ist der Beitrag in voller H\u00f6he zu entrichten.<br \/>\n5. Die K\u00fcndigung muss schriftlich erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn<br \/>\na) es trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung einen Beitragsr\u00fcckstand aufkommen l\u00e4sst<br \/>\nb) es entm\u00fcndigt wird<br \/>\nc) sich sein Verhalten mit den Belangen des Vereins nicht vereinbaren l\u00e4sst.<br \/>\n7. F\u00fcr den Ausschluss ist der Vorstand zust\u00e4ndig. Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen jedoch nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.<br \/>\n8. Vor der Beschlussfassung ist dem Auszuschlie\u00dfenden Gelegenheit zu geben, sich zu der beabsichtigten Ausschlie\u00dfung zu \u00e4u\u00dfern.<br \/>\n9. Der Beschluss, durch den das Mitglied ausgeschlossen wird, muss die gesetzlichen und satzungsgem\u00e4\u00dfen Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde angeben.<br \/>\n10. Der Beschluss ist dem Ausgeschlossenen von dem Vorstand unverz\u00fcglich durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Von der Absendung des Briefes an kann das Mitglied nicht mehr an der Mitgliederversammlung teilnehmen und nicht Mitglied des Vorstandes sein.<br \/>\n11. Der Ausgeschlossene kann, wenn nicht die Mitgliederversammlung den Ausschluss beschlossen<br \/>\nhat, innerhalb eines Monats seit der Absendung des Briefes Beschwerde gegen den Ausschluss beim Vorstand einlegen. Die Beschwerdeentscheidung erfolgt durch die Mitgliederversammlung und ist endg\u00fcltig.<\/p>\n<h5>\u00a7 4 Rechte der Mitglieder<\/h5>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, nach Ma\u00dfgabe der Satzung<br \/>\n1. an den Mitgliederversammlungen und an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen.<br \/>\n2. Antr\u00e4ge f\u00fcr die Tagesordnung gem\u00e4\u00df \u00a7 9 der Satzung zur Mitgliederversammlung einzureichen.<br \/>\n3. bei Antr\u00e4gen auf Berufung au\u00dferordentlicher Mitgliederversammlungen mitzuwirken,<br \/>\n4. die Niederschrift \u00fcber Mitgliederversammlungen einzusehen.<\/p>\n<h5>\u00a7 5 Pflichten der Mitglieder<\/h5>\n<p>1. Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Einrichtungen des Vereins zu f\u00f6rdern, die Vereinssatzung und die danach ergangenen Bestimmungen zu beachten und die Beschl\u00fcsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung zu befolgen.<br \/>\n2. Jedes Mitglied kann f\u00fcr schuldhafte Besch\u00e4digung des Vereinseigentums und \u2013verm\u00f6gens ersatzpflichtig gemacht werden.<\/p>\n<h5>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/h5>\n<p>1. Die Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge wird durch eine Beitragsordnung geregelt.<br \/>\n2. Grunds\u00e4tzlich sollen alle Mitglieder zur Zahlung der Beitragsleistung eine Banklastschrifterm\u00e4chtigung erteilen.<\/p>\n<h5>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h5>\n<p>1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<br \/>\n2. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht dem Vorstand \u00fcbertragen sind.<br \/>\n3. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft ausschlie\u00dflich \u00fcber die Satzung, die Kassenordnung und die Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/>\n4. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung Sitz- und Stimmrecht.<\/p>\n<h5>\u00a7 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden.<br \/>\n2. In dieser Jahreshauptversammlung erfolgt die Entgegennahme des vom Vorstand vorzulegenden T\u00e4tigkeits- und Kassenberichts, die Feststellung des Jahresabschlusses f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr, die Wahl der Kassenpr\u00fcfer, die Entlastung des Vorstandes und die Wahl des Vorstandes nach \u00a7\u00a7 14 und 15.<br \/>\n3. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen nach Bedarf einberufen werden.<\/p>\n<h5>\u00a7 9 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>1. Der erste Vorsitzende setzt im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand die Tagesordnung fest und beruft die Mitgliederversammlung ein. Die Einladungen m\u00fcssen den Mitgliedern schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung sp\u00e4testens 14 Tage vor dem Termin zugegangen sein.<br \/>\n2. \u00c4nderungen der Tagesordnung durch Antr\u00e4ge der Mitglieder m\u00fcssen dem ersten Vorsitzenden bis sp\u00e4testens 7 Tage vor dem Termin schriftlich zugegangen sein.<br \/>\n3. Die Mitgliederversammlungen als au\u00dferordentliche Versammlungen sind binnen 4 Wochen einzuberufen, wenn mindestens 20 % der ordentlichen Mitglieder beim Vorstand<br \/>\neinen diesbez\u00fcglichen schriftlichen Antrag unter Benennung der Gr\u00fcnde stellen.<\/p>\n<h5>\u00a7 10 Leitung der Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>1. Der erste Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Die Versammlungsleitung kann auf ein anderes Vorstandsmitglied \u00fcbertragen werden.<br \/>\n3. Der Versammlungsleiter ernennt einen Protokollf\u00fchrer, die Urkundsperson und die erforderlichen Stimmenz\u00e4hler.<\/p>\n<h5>\u00a711 Beschl\u00fcsse und Mitgliederversammlung<\/h5>\n<p>1. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung<br \/>\neine gr\u00f6\u00dfere Mehrheit vorschreibt.<br \/>\n2. Abstimmungen und Wahlen werden mit Handzeichen durchgef\u00fchrt. Sie m\u00fcssen geheim durch Stimmzettel erfolgen, wenn der Vorstand oder mindestens der vierte Teil bei der Beschlussfassung der hier\u00fcber g\u00fcltig angegebenen Stimmen es verlangt.<br \/>\n3. Bei der Feststellung des Stimmenverh\u00e4ltnisses werden nur die g\u00fcltig abgegebenen Stimmen gez\u00e4hlt; Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht ber\u00fccksichtigt. Bei<br \/>\nStimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br \/>\n4. Bei der Wahl des Vorstandes ist gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stichwahl.<br \/>\n5. Gew\u00e4hlte Personen haben unverz\u00fcglich dem Verein gegen\u00fcber zu erkl\u00e4ren, ob sie die Wahl annehmen.<br \/>\n6. Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied des Vorstandes abw\u00e4hlen. Zur Abwahl ist die Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br \/>\n7. Zu Satzungs\u00e4nderungen ist die Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br \/>\nDie beabsichtigte \u00c4nderung ist den Mitgliedern zusammen mit der Tagesordnung im Entwurf bekannt zu geben.<br \/>\n8. Die Entscheidung \u00fcber alle sonstigen Antr\u00e4ge erfolgt mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<h5>\u00a7 12 Auskunftspflicht<\/h5>\n<p>Jedem Mitglied kann auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand Auskunft \u00fcber Angelegenheiten des Vereins gegeben werden, soweit das zur sachgem\u00e4\u00dfen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.<\/p>\n<h5>\u00a7 13 Versammlungsniederschrift<\/h5>\n<p>1. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung sind ordnungsgem\u00e4\u00df zu protokollieren.<br \/>\n2. Die Niederschrift sollte w\u00e4hrend der Versammlung erfolgen. Dabei sollen Ort und Tag der Versammlung, Name des Versammlungsleiters sowie Art und Ergebnis der Abstimmung<br \/>\nund die Feststellung des Versammlungsleiters \u00fcber die Beschlussfassung angegeben werden. Die Niederschrift muss von dem Versammlungsleiter, dem Schriftf\u00fchrer und den<br \/>\nVorstandsmitgliedern, die an der Mitgliederversammlung als Urkundspersonen teilnehmen, unterschrieben werden; ihr sind die Belege \u00fcber die Einberufung als Anlage beizuf\u00fcgen.<br \/>\n3. Die Niederschrift ist mit den dazugeh\u00f6rigen Anlagen aufzubewahren.<br \/>\n4. Beschl\u00fcsse haben sofort bindende Kraft f\u00fcr den Verein, wenn die Mitgliederversammlung nicht etwas anderes beschlie\u00dft.<\/p>\n<h5>\u00a7 14 Der Vorstand<\/h5>\n<p>1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen<br \/>\na) der erste Vorsitzende<br \/>\nb) der zweite Vorsitzende<br \/>\nc) der Kassenwart<br \/>\nd) und 3 Beisitzern<br \/>\n2. Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt, sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\n3. Ferner sind alle 2 Jahre Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen.<br \/>\n4. Die Mitgliederversammlung kann Sonderaussch\u00fcsse berufen; diese geh\u00f6ren dann zum erweiterten Vorstand.<\/p>\n<h5>\u00a7 15 Vertretung des Vereins durch den Vorstand<\/h5>\n<p>1. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins gem\u00e4\u00df den Vorschriften der Gesetze und der Satzung.<br \/>\n2. Vorstand im Sinne des BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Kassenwart, die nur gemeinsam rechtsverbindlich f\u00fcr den Verein Erkl\u00e4rungen abgeben<br \/>\nk\u00f6nnen. Kommt keine Willens\u00fcbereinstimmung zustande, entscheidet der Gesamtvorstand (\u00a714). Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstands den Ausschlag.<\/p>\n<h5>\u00a7 16 Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds<\/h5>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb der Amtszeit aus, so kann f\u00fcr den Rest der Wahlperiode eine Ersatzwahl durch eine innerhalb von 4 Wochen einzuberufende Mitgliederversammlung<br \/>\nvorgenommen werden.<\/p>\n<h5>\u00a7 17 Aufgaben des Vorstands<\/h5>\n<p>1. Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<br \/>\n2. Wahrnehmung der laufenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins.<\/p>\n<h5>\u00a7 18 Vorstandssitzungen<\/h5>\n<p>1. Zur Durchf\u00fchrung der ihm obliegenden Aufgaben tritt der Vorstand zu Sitzungen zusammen, die nach Bedarf stattfinden. Auf Verlangen von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern m\u00fcssen Vorstandssitzungen einberufen werden.<br \/>\n2. Der erste Vorsitzende beruft die Vorstandssitzung ein und leitet sie.<br \/>\n3. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern beschlussf\u00e4hig. Er beschlie\u00dft die notwendigen Ma\u00dfnahmen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br \/>\n4. Beschl\u00fcsse der Vorstandssitzung sind ordnungsgem\u00e4\u00df unter Auff\u00fchrung der Tagesordnung zu protokollieren. Das Protokoll f\u00fchrt der Schriftf\u00fchrer, im Verhinderungsfall ein anderes Vorstandsmitglied. Die jeweilige Unterzeichnung erfolgt durch alle anwesenden Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<h5>\u00a7 19 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h5>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h5>\u00a7 20 \u00c4nderungen des Vereinszwecks und der Satzung<\/h5>\n<p>1. \u00c4nderungen des Vereinszwecks oder der Satzung k\u00f6nnen nur in der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn 2\/3 aller anwesenden Mitglieder daf\u00fcr stimmen.<br \/>\n2. Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Finanzbeh\u00f6rden oder vom Gericht aus formellen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.<\/p>\n<h5>\u00a7 21 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h5>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn auf dieser mindestens 2\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und von diesen dann 3\/4 f\u00fcr die Aufl\u00f6sung stimmen.<br \/>\n2. Ist die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so muss eine zweite einberufen werden, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Sie beschlie\u00dft<br \/>\nmit einer Mehrheit von 3\/4 der anwesenden Mitglieder \u00fcber die Aufl\u00f6sung.<br \/>\n3. Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Hameln mit der Ma\u00dfgabe, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung von gemeinn\u00fctzigen Zwecken weiter zu verwenden.<\/p>\n<h5>\u00a7 22<\/h5>\n<p>Soweit diese Satzung keine Regelung trifft, finden die Vorschriften des BGB \u00fcber das Vereinsrecht Anwendung.<\/p>\n<h5>\u00a7 23<\/h5>\n<p>Erste Vereinsmitglieder sind die Unterzeichner dieser Satzung.<br \/>\nDer Vorstand wird beim zust\u00e4ndigen Finanzamt die Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins beantragen. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Rechtsf\u00e4higkeit 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein der Grundschule Hameln\u2013Rohrsen e.V.\u201c und hat seinen Sitz in Hameln\u2013Rohrsen. 2. Der Verein ist beim Amtsgericht Hameln im Vereinsregister eingetragen. \u00a7 2 Zweck des Vereins 1. 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